Sanierungsangebote vergleichen: So erkennen Sie ein faires Angebot.
Leistungsverzeichnis, Ausschlüsse, Material und Kostenvoranschlag: woran Sie ein seriöses Sanierungsangebot erkennen und welche Formulierungen teuer werden.

Ohne Gewähr: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Haftung, siehe Haftungsausschluss.
Die häufigste Kostenfalle beginnt vor der Baustelle
Die meisten Budgetüberschreitungen entstehen nicht auf der Baustelle, sondern vorher: durch unklare Leistungsbeschreibungen. „Bad neu“, „Kernsanierung bitte“ oder „alles modernisieren“ sind keine Leistungsbeschreibungen, sondern Wunschzettel. Tauchen dann alte Leitungen, unebene Böden oder Feuchtigkeit auf, folgen Nachträge.
Was ein gutes Angebot enthält
- Leistungsverzeichnis mit Positionen, Mengen und Einheiten statt Pauschalen.
- Klare Ausschlüsse: Was ist ausdrücklich nicht enthalten?
- Materialangaben mit Hersteller, Modell, Farbe, Format und Stückzahl.
- Fixer Endpreis statt „nach Aufwand“ oder „circa“.
- Zeitplan mit Endtermin.
- Bestandsprüfung: Wurde vorher gezielt geöffnet, etwa hinter Fliesen, in Schächten oder am Estrich?
Kostenvoranschlag: verbindlich oder nicht?
Gegenüber Verbrauchern gilt in Österreich: Legt ein Unternehmer einen Kostenvoranschlag vor, gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist (§ 5 Abs. 2 Konsumentenschutzgesetz). Ein Kostenvoranschlag darf nur dann etwas kosten, wenn vorher darauf hingewiesen wurde (§ 5 Abs. 1 KSchG). Wird ein ausdrücklich unverbindlicher Kostenvoranschlag beträchtlich überschritten, muss der Unternehmer das rechtzeitig anzeigen (§ 1170a ABGB). Lesen Sie daher genau, ob „unverbindlich“ im Angebot steht.
Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung für Arbeiten an Gebäuden beträgt in der Regel drei Jahre (§ 933 ABGB). Eine darüber hinausgehende Garantie ist eine freiwillige Zusage und sollte schriftlich mit Umfang und Dauer im Vertrag stehen.
Weitere Prüfpunkte
- Gewerbeberechtigung im Gewerbeinformationssystem Austria prüfen (GISA-Abfrage).
- Firmenbuch und Erreichbarkeit: Gibt es einen festen Ansprechpartner?
- Referenzen mit echten Fotos und Bewertungen.
- Budgetreserve: Planen Sie 10 bis 15 % Reserve ein, auch bei einem Festpreis für Wünsche, die erst während der Bauzeit entstehen.
Vier Mythen, die teuer werden
- „Der günstigste Anbieter reicht.“ Fehlende Positionen kommen später als Nachtrag.
- „Das machen wir unterwegs.“ Spontane Entscheidungen kosten Zeit und Geld.
- „Das merkt man später nicht.“ Unsichtbare Fehler, etwa bei der Abdichtung, rächen sich.
- „Das kann man ja nachträglich ändern.“ Nachträglich heißt meist doppelt zahlen.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Gegenüber Verbrauchern gilt ein Kostenvoranschlag nach § 5 Abs. 2 KSchG als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt ist. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Kostenvoranschlag muss eine beträchtliche Überschreitung rechtzeitig angezeigt werden (§ 1170a ABGB).
Wie viel Reserve sollte ich einplanen?
Wir empfehlen 10 bis 15 % des Budgets als Reserve, etwa für Wünsche, die erst während der Bauzeit entstehen.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Förder- oder Fachberatung, kein Gutachten und kein Angebot dar und ersetzen keine Prüfung des konkreten Objekts durch befugte Fachleute.
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