4,9 bei GoogleÜber 10 Jahre ErfahrungGewährleistung bis zu 5 Jahre
ALLIMMOBau · Wien
Förderungen

Förderungen für die Sanierung in Wien: Was es 2026 gibt.

Welche Förderungen es im Herbst 2026 in Wien für Wohnung, Haus und Heizungstausch gibt: Stadt Wien, wohnfonds_wien und Bund, mit Höhen und Links.

Von Allimmo Bau GmbHAktualisiert am 26. Oktober 20267 Min. Lesezeit
Saniertes Bad mit Terrazzo-Großformatfliesen

Ohne Gewähr: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Haftung, siehe Haftungsausschluss.

Stand: 26. Oktober 2026. Förderungen ändern sich laufend, Budgets können jederzeit ausgeschöpft sein und es besteht kein Rechtsanspruch. Prüfen Sie vor jeder Beauftragung die aktuellen Bedingungen bei der zuständigen Stelle. Wir bieten keine Förderberatung an.

Das Wichtigste vorweg

  • Gefördert wird vor allem Energie: Heizungsumstellung, thermische Sanierung, Fenster in Mehrparteienhäusern sowie barrierefreie Umbauten. Für reine Verschönerung wie neue Böden oder Malerarbeiten gibt es in der Regel keine Förderung.
  • Hauptwohnsitz und Einkommen: Viele Programme setzen voraus, dass Sie dort Ihren Hauptwohnsitz haben, und gelten nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen.
  • Fristen beachten: Bei der Wiener Heizungsförderung dürfen Kostenvoranschläge oder Rechnungen höchstens sechs Monate vor dem Antrag datiert sein. Für die Bundesförderung braucht es schon bei der Registrierung ein Energieberatungsprotokoll.
  • Nicht anerkannt werden laut Stadt Wien Eigenleistungen, Pauschalbeträge und reine Materialkosten.

Stadt Wien: Heizung umstellen (Raus aus Gas)

Die Stadt Wien fördert die Umstellung auf eine erneuerbare Heizung oder Fernwärme mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag von 35 % der förderbaren Kosten.

ObjektHöchstförderung
Wohnung (Eigentum oder Miete), förderbare Kosten bis 15.000 €bis 5.250 €
Eigenheim, Kleingartenwohnhausbis 8.000 €
Zuschlag für Erdwärme, Grundwasser oder Abwärmeeinmalig 4.000 €

Voraussetzungen laut Stadt Wien: Hauptwohnsitz, die alte Heizung wird entfernt und die neue ist die einzige Heizquelle, Wärmepumpen müssen in der Produktdatenbank gelistet sein, es gelten Einkommensgrenzen. Mieterinnen und Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters, im Gemeindebau die von Wiener Wohnen. Zuständig ist die MA 50, Infopoint für Wohnungsverbesserung, Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien, Telefon +43 1 4000-74860. Quelle: Stadt Wien, Förderungsantrag Heizanlagen.

Dekarbonisierungsprämie bis 1.500 €

Wer am Hauptwohnsitz Heizung, Warmwasser und Kochen vollständig ohne Gas betreibt und den Gasanschluss abmeldet, kann laut Stadt Wien bis zu 1.500 € beantragen. Quelle: Stadt Wien, Förderungen Raus aus Gas.

Wohnungsverbesserung und altersgerechter Umbau

Für einzelne Wohnungen ist die MA 50 zuständig. Gefördert werden je nach Programm etwa bestimmte Sanitärinstallationen sowie Maßnahmen für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Welche Maßnahme in welcher Höhe gefördert wird, regeln die aktuellen Richtlinien. Fragen Sie vor dem Auftrag beim Infopoint der MA 50 nach. Übersicht: Stadt Wien, Wohnen fördern.

Häuser und Mehrparteienhäuser

  • Eigenheime: Die Stadt fördert ein Sanierungskonzept, die thermisch-energetische Sanierung der Gebäudehülle (Thewosan) und neue Heizanlagen.
  • Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten: Zuständig ist der wohnfonds_wien, etwa für Sockelsanierung, thermisch-energetische Sanierung und Einzelverbesserungen. Den Antrag stellen in der Regel Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung. Quelle: wohnfonds_wien, Fragen zur Sanierung.

Bundesförderungen

  • Sanierungsbonus: laut Bund beendet, die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 sind seit Juli 2026 ausgeschöpft. Bestehende Registrierungen bleiben gültig.
  • Kesseltausch: Neuauflage für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser, Registrierung ab 2. November 2026 und nur bis 31. Dezember 2026, Leistungen rückwirkend ab 7. Oktober 2026.
  • Sauber Heizen für Alle 2026: keine neuen Registrierungen mehr möglich.
  • 2027: Der Bund kündigt eine Fortführung an, Anträge sollen ab 4. Jänner 2027 möglich sein.

Quellen: Sanierungsoffensive des Bundes, Umweltförderung, Sauber Heizen für Alle.

Wie wir Sie unterstützen

Wir planen Fristen in den Zeitplan ein und erstellen Angebote und Rechnungen mit nachvollziehbaren Einzelpositionen, wie sie Förderstellen in der Regel verlangen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet ausschließlich die Förderstelle. Eine Zusage können wir nicht geben.

Häufige Fragen

Gibt es eine Förderung für die Sanierung meiner Eigentumswohnung in Wien?

Für reine Renovierung meist nicht. Gefördert werden vor allem die Umstellung der Heizung (bis 35 %, für Wohnungen höchstens 5.250 €), der Gasausstieg (Dekarbonisierungsprämie bis 1.500 €), bestimmte Wohnungsverbesserungen und barrierefreie Umbauten. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Muss ich die Förderung vor Baubeginn beantragen?

Das hängt vom Programm ab. Bei der Wiener Heizungsförderung dürfen Kostenvoranschlag oder Rechnung höchstens sechs Monate vor dem Antrag liegen, beim Bund braucht es vorab ein Energieberatungsprotokoll. Klären Sie die Fristen vor der Beauftragung.

Gibt es 2026 noch den Sanierungsbonus des Bundes?

Nein. Laut Bund ist der Sanierungsbonus beendet, weil die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft sind. Für 2027 ist eine Fortführung angekündigt.

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Ratgebers dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Förder- oder Fachberatung, kein Gutachten und kein Angebot dar und ersetzen keine Prüfung des konkreten Objekts durch befugte Fachleute.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Gesetze, Förderbedingungen und Preise können sich jederzeit ändern (Stand: 26. Oktober 2026). Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte, verbindlich ist ausschließlich ein schriftliches Angebot.

Eine Haftung der Allimmo Bau GmbH für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

Jetzt anfragen

Sie planen eine Sanierung in Wien?

Wir begleiten Sie mit individueller Beratung, transparenten Kosten und hochwertiger Ausführung. Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt.

  • 1
    Wir rufen Sie zurückund klären die wichtigsten Eckdaten Ihres Projekts.
  • 2
    Besichtigung vor OrtWir prüfen die Substanz gezielt, damit später keine Überraschungen kommen.
  • 3
    Ihr Festpreis-Angebotmit klarer Leistungsbeschreibung und Zeitplan. Sie entscheiden in Ruhe.
Kostenloses Erstgespräch anfragen

Schritt 1 von 3 · Was möchten Sie sanieren?

SSL-verschlüsseltKostenlos und unverbindlichKeine Weitergabe an Dritte
Anrufen WhatsApp Angebot anfragen